Unsere Philosophie


Der Finanz- und Immobilienmarkt ist im Wesentlichen von Versicherungen, Banken, Bausparkassen und Kapitalanlage-
gesellschaften geprägt – und für den Konsumenten aufgrund der Vielzahl der angebotenen Produkte unüberschaubar
geworden.
 
Die Beratung der Kunden bleibt oft auf der Strecke und insbesondere verändern sich die Frage- und Zielvorstellungen
aber auch der Bedarf im Verlauf eines Lebens ständig und oft erheblich. Zudem ergeben sich auch immer wieder neue
rechtliche oder steuerliche Bedingungen.
 
Da ist es gut zu wissen, dass es auch uns unabhängige Makler gibt, die über den Tellerrand der Anbieter auf dem
Finanzmarkt blicken und sich erst einmal Ihren persönlichen Frage- und Zielvorstellungen und Ihrer Situation zuwenden
und vor allem auch Probleme offen ansprechen und nicht nur von ausschließlichen Vorteilen und der Herrlichkeit der
eigenen Produkte erzählen.
 
Unabhängige Beratung kann auch nur bei völliger Entscheidungs- und Wahlfreiheit aller Finanzdienstleistungsangebote
gewährleistet werden.
 
Diese Beratung stellen wir Ihnen zur Verfügung und weil dazu auch das Segment Immobilien gehört, finden Sie bei
uns auch dazu kompetente Ansprechpartner und müssen sich nicht für jede neue Frage immer wieder einen neuen
Ansprechpartner suchen.

Die Gesamtbetrachtung und gemeinsame Bestandsanalyse
Kompetente und an Ihrem Verbrauchernutzen gezielte orientierte Beratung können wir nur gewährleisten, wenn
zunächst eine gemeinschaftliche Bestandsanalyse und Aufbereitung Ihrer bestehenden Verträge unter Einbeziehung
Ihrer aktuellen Frage- und Zielvorstellungen erfolgt.

Erst die genaue Kenntnis der Situation ermöglicht uns in einem zweiten Schritt eine fundierte Beratung und das
Besprechen von Lösungsalternativen.

Nehmen Sie sich die Zeit uns zu informieren und geben Sie uns die Zeit unsere Hausaufgaben zu machen, um die
für Sie passende Lösung zu finden. Dabei wird es auch immer mal wieder Nachfragen und Rückfragen geben.


Zielorientierte Einzellösungen
Bei einigen Fragestellungen können wir Ihnen auch kurzfristig zielgerechte Problemlösungen vorstellen oder zu
spezifischen Risiken Deckungszusagen besorgen und wenn es wirklich einmal eilt (weil Sie schon morgen verreisen)
können wir für Sie ein Problem auch kurzfristig telefonisch lösen.


Ihre persönlichen Ansprechpartner


Axel Marfels 
 † 
Finanzkaufmann
20 Jahre Tätigkeit in der Geschäftsführung in der Markt- und Sozialforschung sowie in der Erwachsenenbildung und
24 Jahre praktische selbständige Berufstätigkeit im Bereich Versicherungen und Immobilien
 
Minou Rezaii-Marfels
Finanzkauffrau
22 Jahre praktische Berufserfahrung als Versicherungsmarklerin und im Bereich der Immobilienverwaltung


Unsere Arbeitsweise


Bleiben Sie mit uns kritisch, problemorientiert, aber auch realistisch

Es gibt Sie nicht die günstige und dennoch allumfassende "Rundumsorglosallerisikendeckendepauschalversicherung"
für alle Zeiten und Situationen des Lebens, mit der man gleichzeitig problemlos auch noch Vorsorge für ein sorgenfreies
Alter in bester Gesundheit trifft.

Die Riskosituation verändert sich auch im Lauf eines Lebens und man ist (bei uns) gut beraten wenn man die
getroffenen Maßnahmen immer mal wieder gemeinsam auf den Prüfstand stellt.

Es gibt auch unnötige Versicherungen und es können sogar sogar Doppelversicherungen bestehen. Wir klären auf, welche
Versicherungen für Sie sinnvoll sind und welche nicht.

Lesen Sie mit uns vor allem auch die Ausschlussbedingungen der Versicherer. Das sind die Bedingungen, die die
Übernahme bestimmte Risiken ausschließen. Diese Bedingungen finden sich nicht im "Kleingedruckten", sondern werden
oft überlesen und es ist sogar "gelegentlich zu hören", dass Versicherungen im Fall eines Schadenseintritts nicht immer
problemlos einen Schaden regulieren.

Wir sind auf Ihrer Seite, klären und lösen in Ihrem Auftrag und mit Ihrer Vollmacht – selbstverständlich auch im Schadensfall.


Informationspflicht


Nach Umsetzung der EU Versicherungsvermittlerrichtlinie besteht seit 01.07.2007 für alle mit Versicherungsvermittlungen betrauten Personen Informationspflichten durch die vor allem Kunden in Ihren Rechten gestärkt und eine Verbesserung der Beratung erreicht werden soll.

Ziel war es veraltete Gesetzgebungen zu überarbeiten und zu aktualisieren.

Vor einem Erstkontakt mit einem Kunden besteht eine vermittlerbezogene gesetzliche Informationspflicht und Verpflichtung zur Aufklärung über den eigenen Status.

Versicherungsmakler (selbständiger unabhängiger Unternehmer mit zahlreichen Pflichten zur Durchführung von Risikoanalyse, Deckungsanalyse, Marktanalyse, mit Dokumentationspflichten)

    oder

Versicherungsberater

    oder

Versicherungsvertreter (Ein- oder Mehrfirmenvertreter und  an eine oder mehrere Versicherungsgesellschaften gebunden) 

Alle Vermittler im Versicherungsbereich müssen seit 01.07.2007 einen Qualifikationsnachweis erbringen, bei der IHK registriert sein und vor allem Beratungspflichten erfüllen und Sie über die zutreffende Gewerbeerlaubnis im Sinn der Gewerbeordnung und über die für die Registerführung zuständige Industrie und Handelskammer  unter Angabe der Registernummer informieren.

Die für uns zutreffenden Angaben als Versicherungsmakler und Immobilienmakler finden Sie unter „ der Rubrik Kundeninformation gemäß § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung“. Dort finden Sie auch die entsprechenden Daten der Gewerbeordnung für die Tätigkeiten als Immobilienmakler.         > gehe zu Kundeninformation


Beratungs- und Dokumentationspflicht

Es besteht eine Beratungs- und Dokumentationspflicht die vor allem dazu dient die Bedürfnisse und Wünsche des Kunden sehr sorgfältig zu erfassen und die Ergebnisse und Empfehlungen auch zu dokumentieren.

Übrigens werden Sie seriöse Vermittler nie dazu anhalten auf die Beratungspflicht durch eine schriftliche Erklärung zu verzichten und es gibt nur sehr selten Gründe oder gar die Erfordernis Entscheidungen von einem Tag auf den anderen zu treffen.


Ziel der neuen gesetzlichen Regelungen und die Realität

Inwieweit die gesetzlichen Neuregelungen Kunden tatsächlich stärken und die Beratungsqualität verbessern mag dahingestellt sein und wird mit Sicherheit  von den Verbrauchern kritisch betrachtet und beobachtet.

In einigen Fällen wurden Versicherungen nun sogar in Supermärkten oder in Tankstellen angeboten und man konnte man nun beim Einkauf neben Quark, Butter und Brot auch gleich zum Versicherungspaket greifen.

Der Policenverkauf ohne Beratung und Information im Supermarkt stößt aber schon jetzt auf erhebliche rechtliche Bedenken weil eben gerade die vorgenannten gesetzlichen Verpflichtungen nicht eingehalten wurden und die Beratungs und Informationspflichten dann doch im „Quark oder der Butter “ verborgen blieben.


Warum ein Maklerauftrag?

Der Versicherungsmaklervertrag regelt die Geschäftsbeziehung zwi-schen den Vertragsparteien ( Makler und Kunden ), den  Vertragsgegenstand, die Pflichten der Vertragsparteien,die Verein- barungen zur Haftung des Maklers und wie er auch wieder beendet werden kann.

Welche Form des Maklervertrags?

Der Inhalt des Maklerauftrags richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen und den jeweiligen Zielvorstellungen. Wir werden Sie auf Ihre Wünschen und Vorstellungen ansprechen.

a) Maklerauftrag für alle Verträge oder einzelne Bereiche

Die Vereinbarungen  können sich auf alle privaten und gewerbliche Versicherungsverträge oder auch auf einzelne Bereiche (z.B. nur private oder nur gewerbliche Verträge) eines Kunden beziehen. (Versicherungsmaklervertrag)

> Versicherungsmaklervertrag anschauen



b) Maklereinzelauftrag für einzelne konkret benannte Verträge

Die Vereinbarungen können aber auch auf  einen einzelnen Versicherungsvertrag oder auf einzelne konkret benannte Versicherungsverträge beschränkt werden.

> Versicherungsmaklervertrag anschauen

 

Die Inhalte der Maklerverträge können dabei natürlich gemeinsam einem sich ändernden Bedarf angepasst und neu geordnet werden.



Warum eine Maklervollmacht ?

Durch die Maklervollmacht wird der Makler bevollmächtigt , Erklärungen und Handlungen im Namen und mit Wirkung für den Kunden vorzunehmen und für den Kunden alle benötigten Informationen einzuholen. Mit diese Maklervollmacht kann sich der Makler gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber den Versicherungsgesellschaften legitimieren.

Vom gesamten Schriftverkehr erhalten Sie als Kunde natürlich entsprechende Kopie.


Versicherungsgesellschaften

Die Kriterien zur Beurteilung der Qualität der Leistungen der Versicherungsgesellschaften sind in den einzelnen Bereiche sehr unterschiedlich und müssen jeweils in der individuellen Situation und auf die jeweiligen Zielvorstellungen im Einzelfall hin untersucht werden.

Die Kriterien sind u.a.Qualität, Aktualität und Sicherheit, Zuverlässigkeit, Günstige oder angemessene Prämien, Bedarfs gerechte Bedingungen und Konzepte, Professionelle Abwicklung auch im Schadensfall, Service.

Durch unsere die Mitgliedschaft im BCA Maklerverband können wir ein breites und fundiertes Angebotsspektrum von Leistungen und Gesellschaften zur Verfügung stellen (siehe Anlage Versicherungpartner im Broker-Pool)

Produkte von Direktversicherern oder von Versicherern, die Produkte ausschließlich über eigene Vertreter beschränken. Sollten Sie im Einzelfall ein bestimmtes Versicherungsprodukt eines Direktversicherers oder eines Produktgebers wünschen der den Vertrieb ausschließlich auf den Vertrieb im Internet oder auf eigene Vertreter beschränkt bitten wir Sie sich direkt an diese Gesellschaften zu wenden. Wenn wir hier für Sie tätig werden sollen ist dazu in Abhängigkeit vom jeweiligen Produkt eine gesonderte Honorarvereinbarung mit uns zu treffen.