Kundeninformation gemäß § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung


Wir erlauben uns Sie über unsere Tätigkeiten als Immobilien- und als Versicherungsmakler und die dazu erteilte

behördliche Gewerbeerlaubnis zu informieren.

1. Kommunikationsdaten
Name: Minou Rezaii Marfels
Status: Immobilien und Versicherungsmakler, Unabhängige Wirtschafts-und Finanzberatung
Rechtsform: Einzelfirma (seit 1986)
Inhaber: Axel Marfels (Vertretungsberechtigte Person)
Adresse: Lohkampstr. 76, 22523 Hamburg
Tel. 040/57 62 64
Fax 040/57 62 71
Mobil 0179/3901381
E-mail info@axel-marfels.de, Minou.Marfels@gmail.com

2. Eintragungen des Unternehmens
a) Immobilienmakler nach § 34 c Gewerbeordnung IGN 00057861
Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Hamburg Eimsbüttel, Verbraucherschutzamt
Grindelberg 66, 20139 Hamburg ( Telefon: 040/36138-138 )
Verkauf von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten jeglicher Art, Vermittlung von
Mietverträgen, Verwaltung von Mietobjekten und Wohnungseigentümergemeinschaften
    
b) Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs.1 GewO
IHK Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg (Telefon: 040-36138-138)
Vermittlung und Beratung in gewerblichen und Produkten und Tarifen des deutschen Versicherungsmarkts

Versicherungsvermittlereintrag nach § 11 a GewO mit der Registernummer D-UXCG-FY7H4-55
Deutscher Industrie und Handelskammertag ( DIHK) Breite Str 29 10178 Berlin, (Tel:040-36138-138)
Registerabruf im Web: http://www.vermittlerregister.info

c) Schlichtungsstellen in Versicherungsangelegenheiten
Wenn Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden sind oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung
auftreten, wenden Sie sich bitte sich jederzeit an unsere Geschäftsleitung oder auch an den Ombudsmann für die
Versicherungswirtschaft und zwar

– Alle Sparten außer Kranken- und Pflegeversicherung
    Versicherungsombudsmann e.V.,Postfach 080632, 10006 Berlin  Tel.: 01802-224424, Fax 01804-224455
    Im Internet: www.versicherungsombudsmann.de
– Private Kranken- und Pflegeversicherung
    Ombudsmann Private Kranken-und Pflegeversicherung Kronenstr. 13, 10117 Berlin Tel.: 01802-550444,
    Fax 030-20458931 oder im Internet www.pkv-ombudsmann.de

3. Unabhängigkeit
Wir halten weder direkte oder indirekte Beteiligungen an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens
und es unterhält auch kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens
irgendeine direkte oder indirekte Beteiligung an unserem Unternehmen.
Als Versicherungsmakler sind wir unabhängig und handeln ausschließlich als Sachwalter im Auftrag unserer Kunden und werden
Sie deshalb zur Erfüllung der Aufgaben um einen schriftlichen Maklerauftrag und um eine Maklervollmacht bitten, die Sie jederzeit
widerrufen können.

4. Wir bieten Ihnen unsere Dienst- und Beratungsleistungen in folgenden Bereichen an:
Immobilien ( Verkauf, Vermittlung, Verwaltung )
Verkauf von Immobilien jeder Art, Vermittlung von privaten und gewerblichen Mietverträgen, Hausverwaltung von Mietobjekten
und Wohnungseigentümergemeinschaften

Immobilienfinanzierungen privater und gewerblicher Art
Immobilienfinanzierungen für private und gewerbliche Objekte unter Berücksichtigung öffentlicher Förderungen,
Vermittlung von Bausparverträgen

Vermittlung von Versicherungen privater und gewerblicher Art
Vermittlung von privaten und gewerblichen Versicherungen und Versicherungsprodukten

Kapitalanlagen ( Investmentfonds, Rentenfonds u.a )
Vermittlung von Investmentfonds und Rentenfonds



Informationspflicht Kundeninformation (01/2008)
Versicherungsmaklervertrag


Zwischen dem Versicherungsmakler


Minou Rezaii Marfels, (Unabhängige Wirtschaftsberatung, Versicherungen, Immobilien) Lohkampstr. 76, 22523 Hamburg
Tel. 040/57 62 64, Fax 040/57 62 71, Mobil 0170/382 03 13, E-mail: info@axel-marfels.de

und

Herrn/Frau/Firma



- nachfolgend Auftraggeber genannt -
wird folgende vertragliche Vereinbarung getroffen.

§ 1 Vertragsgegenstand
1. Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen, einschließlich der Vorbereitung sowie nach
     Abschluss dieser Verträge mit der Betreuung und Verwaltung und Mitwirkung bei der Schadensregulierung.
2. Bei Abschluss dieser Vereinbarung bereits bestehende Versicherungsverträge werden nur einbezogen, wenn dies ausdrücklich
    vereinbart wird und soweit keine Verwaltungshemmnisse der Versicherer dem entgegenstehen.
3. Der Makler ist als unabhängiger Versicherungsmakler tätig und steht wirtschaftlich auf der Seite des Auftraggebers, dessen
    Interessen er ausschließlich vertritt und wahrnimmt.
4. Der Makler ist als Versicherungsmakler bei der IHK Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg zugelassen und besitzt die Erlaubnis
     nach § 34 d Abs 1.GewO.und ist bei Deutscher- Industrie und Handelskammertag ( DIHK ) e.V. , 11052 Berlin
    mit der Registernummer D-UXCG-FY7HA-55. Dies kann wie folgt überprüft werden: Telefon 0180-500-585-0 (kostenpflichtig)
    oder www.vermittlerregister.info
5. Der Makler besitzt weder direkt oder indirekte Beteiligungen an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunter-
    nehmens und es unterhält auch kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens
    eine direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital des Maklers.

§ 2 Leistungsumfang des Maklers
1. Der Makler erbringt seine Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere mit dem
    Versicherungsvertragsgesetz.( VVG )  Hiernach legt er seinem Rat grundsätzlich eine hinreichende Zahl von am Markt ange-
    botenen Versicherungsverträgen und Versicherern zugrunde. Kriterien für die Auswahl eines geeigneten Produkts sind vor allem
    das Preis-Leistungsverhältnis, die Bonität, Sicherheit aber auch die Qualität und Bereitschaft bei der Schadensabwicklung.

2. Der Makler berücksichtigt im Rahmen seiner Tätigkeit nur Versicherer, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen
    (BaFin) beaufsichtigt werden und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten. Soweit die Art der Risiken oder die
    Marktverhältnisse es erfordern, ist es dem Makler freigestellt, Versicherungen auch an im europäischen Dienstleistungsverkehr
    tätige Versicherer zu vermitteln. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht. Versicherungen werden nicht an
    Direktversicherer oder Unternehmen vermittelt, die dem Makler – siehe § 6 – keine Vergütung gewähren.

§ 3 Vollmachten
Der Makler ist befugt, den Auftraggeber zu vertreten. Die Einzelheiten ergeben sich aus den in gesonderten Urkunden erteilten
Vollmachten, die gesondert diesem Vertrag beiliegen. ( Anlage Maklervollmacht )

§ 4 Datenschutz
Die Rechte des Maklers, die Weitergabe von Kundendaten betreffend, ergeben sich aus der vom Auftraggeber gesondert erteilten
Datenschutzerklärung, die diesem Vertrag ebenfalls als gesonderte Urkunde beiliegt. ( Anlage Datenschutzerklärung )

§ 5 Vertragsdauer und Kündigung
Der Maklervertrag kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Von Seiten des Maklers aber nicht zur Unzeit, es sei denn
es liegt ein wichtiger Grund vor.

§ 6 Vergütung
Die Versicherungsunternehmen tragen gewohnheitsrechtlich die Vergütung für die Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit des
Versicherungsmaklers in Form der Maklercourtage, die durch die Versicherer als Kostenbestandteil in die Prämien eingerechnet ist.
Dem Auftraggeber entstehen durch das Tätigwerden des Maklers als keine weiteren oder zusätzliche Kosten. Hiervon
Abweichendes muss ausdrücklich vereinbart werden.

§ 7 Haftung
1. Die Haftung des Maklers ist im Fall leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf einen Betrag von 1.Mio EURO
    je Schadensfall begrenzt. Der Makler unterhält bis zu dieser Summe  eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Soweit im
    Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht , hat der Auftraggeber die Möglichkeit , den Haftpflichtversicherungsschutz
    auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das über-nommene zusätzliche Risiko abdeckt. Der Makler gibt
    in diesem Fall auf Anfrage eine Empfehlung ab.
2. Wird der Maklervertrag beendet, verjähren Ansprüche spätestens nach fünf Jahren. Die Frist beginnt zum Schluss des Jahres, in
    dem der Maklervertrag beendet wurde.

8 Sonstige Vereinbarungen
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§ 9 Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Diese Formerfordernis kann nur durch eine
    schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.
2. Sollte eine Vorschrift diese Vertrags unwirksam sein oder durch die Rechtssprechung oder gesetzliche Regelungen unwirk-
    sam werden, so hat dies nicht die gesamte Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist
    durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht.
3. Gerichtsstand aus diesem Vertrag ist Hamburg.
4. Der Auftraggeber kann sich bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag an folgende außergerichtliche Schlichtungsstellen wenden:
    
– Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 1006 Berlin
– Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 1052 Berlin



-Anlage zum Maklervertrag-

Anlage Maklervollmacht
(Zur Vorlage bei Versicherern)


Der Auftraggeber bevollmächtigt den Makler

Axel Marfels, (Unabhängige Wirtschaftsberatung, Versicherungen, Immobilien) Lohkampstr. 76, 22523 Hamburg
Tel. 040/57 62 64, Fax 040/57 62 71, Mobil 0170/382 03 13, E-mail: info@axel-marfels.de

und seine eventuellen Rechtsnachfolger zur Regelung seiner Versicherungs- Verhältnisse, zur Betreuung seiner
Versicherungsangelegenheiten, sowie zur Beschaffung des Versicherungsschutzes.


Diese Vollmacht umfasst insbesondere:
1. die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Auftraggebers gegenüber den jeweiligen Versicherern ein-
    schließlich der Abgabe und Entgegennahme aller die Versicherungsverträge betreffenden Willenserklärungen und
    Anzeigen.
2. die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Verträge.
3. die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus vom Makler vermittelten bzw. betreuten Versicherungver-
     hältnissen und die sonstige Mitwirkung bei der Schadensregulierung,
4.  die Einreichung von Eingaben an die Aufsichtsbehörde im Namen des Versicherungsnehmers

Die gesamte Korrespondenz des Versicherers ist mit dem Versicherungsnehmer im Original und mit dem Makler in Kopie
zu führen. Der Makler ist von der Beschränkung des § 181 Bürgerliches Gesetzbuch befreit. Die Vollmacht ist zeitlich
nicht befristet. Sie kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.


 - Anlage zum Maklervertrag -
Anlagen zur Datenschutzerklärung
(Zur Vorlagen bei Versicherern)


Der Auftraggeber willigt ein, dass die vom Makler

Axel Marfels, (Unabhängige Wirtschaftsberatung, Versicherungen, Immobilien) Lohkampstr. 76, 22523 Hamburg
Tel. 040/57 62 64, Fax 040/57 62 71, Mobil 0170/382 03 13, E-mail: info@axel-marfels.de

angesprochenen Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung
ergeben (zum Beispiel Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung
des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und ihre Verbände übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom
Zustandekommen des Vertrags auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Verträgen und bei künftigen Anträgen.

Der Auftraggeber willigt ferner ein, dass diese Versicherer allgemeine Vertrags- Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen
Datenbanken führen und an den Makler weitergeben soweit die zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Versicherungsange-
legenheiten erforderlich ist.

Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden. An Makler dürfen sie nur weitergegeben werden,
soweit diese zur Vertragsgestaltung erforderlich sind.

Der Kunde willigt ein, dass seine Daten zur Vertragsvermittlung und/oder der Vertragsdurchführung, die zur Erfüllung der Maklertätigkeit
notwendig sind an nachstehende Dritte übermittelt werden.

– Versicherer und deren Bevollmächtigte
– Rückversicherer
– Sozialversicherungsträger
– Kreditinstitute und Kapitalanlagegesellschaften
– Bausparkassen
– Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierhandelsgesellschaften
– Untervermittler
– Rechtsanwälte, Steuerberater,Wirtschaftsprüfer
– Versicherungs-Ombudsmänner ( Schlichtungsstellen )
– Rechtsnachfolger
– (Sonstige) und zwar:___________________________________________


Die Übermittlung personenbezogener Gesundheitsdaten ist nur zulässig , soweit die Kenntnis der Daten für die
Beurteilung des zu versichernden Risikos oder der Leistungspflicht erforderlich ist.





Versicherungsmaklervertrag ( Einzelvertrag)
Versicherungsmaklervertrag
(Maklereinzelauftrag für ein bestimmtes Versicherungsprodukt)

Zwischen dem Versicherungsmakler

Axel Marfels, (Unabhängige Wirtschaftsberatung, Versicherungen, Immobilien) Lohkampstr. 76, 22523 Hamburg
Tel. 040/57 62 64, Fax 040/57 62 71, Mobil 0170/382 03 13, E-mail: info@axel-marfels.de

und

Herrn/Frau/Firma



- nachfolgend Auftraggeber genannt -


wird folgende vertragliche Vereinbarung getroffen.


§ 1 Vertragsgegenstand
1. Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit der Vermittlung

– einer Berufshaftpflichtversicherung
   (Bezeichnung  des Versicherungsprodukts )

    Eine weitergehende Beratung für andere Versicherungsverträge /-bedürfnisse wird -  nicht - gewünscht.

2. Der Makler wird unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse des Kunden ausgewählte Angebote vorlegen und eine
    Empfehlung abgeben.

3. Der Makler erbringt seine Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere mit dem Ver-
    sicherungsvertragsgesetz.( VVG )  Hiernach legt er seinem Rat grundsätzlich eine hinreichende Zahl von am Markt angebote-
    nen Versicherungsverträgen und Versicherern zugrunde. Kriterien für die Auswahl eines geeigneten Produkts sind vor allem
    das Preis-Leistungsverhältnis, die Bonität, Sicherheit aber auch die Qualität und Bereitschaft des Versicherers bei der Scha-
    densabwicklung.
    
4. Der Makler berücksichtigt im Rahmen seiner Tätigkeit nur Versicherer, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen
    (BaFin) beaufsichtigt werden und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten. Versicherungen werden nicht an
    Direktversicherer  vermittelt.

§ 2 Haftung
Der Makler erfüllt seine Verpflichtungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die Haftung für die Verletzung beruflicher
Sorgfaltspflichten aus diesem Auftrag ist auf eine Million EURO beschränkt, es sei den der Makler hat seine Pflichten vorsätzlich
oder grob fahrlässig verletzt.

§ 3 Verjährung
Ansprüche auf Schadensersatz verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres , in dem der Anspruch
entstanden ist und der Auftraggeber Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen
erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

§ 4 Informationspflicht
Der Makler hat dem Auftraggeber die Kundeninformation gemäß „11 Versicherungsvermittlungsverordnung ausgehändigt.
Der Makler ist als unabhängiger Versicherungsmakler tätig und steht wirtschaftlich auf der Seite des Auftraggebers, dessen
Interessen er ausschließlich vertritt und wahrnimmt.

§ 5 Vergütung
Die Versicherungsunternehmen tragen gewohnheitsrechtlich die Vergütung für die Vermittlungs- und Betreuungs-
tätigkeit  des Versicherungsmaklers in Form der Maklercourtage, die durch die Versicherer als Kostenbestandteil
in die Prämien eingerechnet ist. Dem Auftraggeber entstehen durch das Tätigwerden des Maklers also keine weiteren
oder zusätzliche Kosten. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich vereinbart werden.

§ 6 Sonstiges
_________________________________________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________________________________________

§ 7 Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Diese Formerfordernis kann nur durch eine
    schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

2. Sollte eine Vorschrift diese Vertrags unwirksam sein oder durch die Rechtssprechung oder gesetzliche Regelungen unwirk-
    sam werden, so hat dies nicht die gesamte Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist
    durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht.

3. Gerichtsstand aus diesem Vertrag ist Hamburg.


-Anlage zum Maklervertrag-
Anlage Maklervollmacht
Einzelvollmacht für das nachfolgend benannte Versicherungsprodukt
(Zur Vorlage bei Versicherern)

Der Auftraggeber bevollmächtigt den Makler

Axel Marfels, (Unabhängige Wirtschaftsberatung, Versicherungen, Immobilien) Lohkampstr. 76, 22523 Hamburg
Tel. 040/57 62 64, Fax 040/57 62 71, Mobil 0170/382 03 13, E-mail: info@axel-marfels.de


mit der Vermittlung des nachfolgend beschriebenen Versicherungsprodukts/Versicherungsvertrags

und zwar __________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________________


Mit dem Zustandekommen eines Versicherungsvertrags für das beschriebene Versicherungsprodukt umfasst
diese Einzelvollmacht insbesondere


1. die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Auftraggebers gegenüber den jeweiligen Versicherern ein-
    schließlich der Abgabe und Entgegennahme aller die Versicherungsverträge betreffenden Willenserklärungen und
    Anzeigen.
2. die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Verträge.
3. die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus vom Makler vermittelten bzw. betreuten Versicherungver-
     hältnissen und die sonstige Mitwirkung bei der Schadensregulierung,
4. die Einreichung von Eingaben an die Aufsichtsbehörde im Namen des Versicherungsnehmers

Die gesamte Korrespondenz des Versicherers ist mit dem Versicherungsnehmer im Original und mit dem Makler in Kopie
zu führen. Der Makler ist von der Beschränkung des § 181 Bürgerliches Gesetzbuch befreit. Die Vollmacht ist zeitlich nicht
befristet.Sie kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.




- Anlage zum Maklervertrag -

Anlage Datenschutzerklärung
(Zur Vorlagen bei Versicherern)

Der Auftraggeber willigt ein, dass die vom Makler


Axel Marfels, (Unabhängige Wirtschaftsberatung, Versicherungen, Immobilien) Lohkampstr. 76, 22523 Hamburg
Tel. 040/57 62 64, Fax 040/57 62 71, Mobil 0170/382 03 13, E-mail: info@axel-marfels.de


angesprochenen Versicherer  im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung
ergeben (zum Beispiel Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen ) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung
des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und ihre Verbände übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustande-
kommen des Vertrags auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Verträgen und bei künftigen Anträgen.

Der Auftraggeber willigt ferner ein, dass diese Versicherer allgemeine Vertrags- Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen
Datenbanken führen und an den Makler weitergeben soweit die zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Versicherungsange-
legenheiten erforderlich ist.

Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden. An Makler dürfen sie nur weitergegeben werden,
soweit diese zur Vertragsgestaltung erforderlich sind.

Der Kunde willigt ein, dass seine Daten zur Vertragsvermittlung und/oder der Vertragsdurchführung, die zur Erfüllung der Maklertätigkeit
notwendig sind an nachstehende Dritte übermittelt werden.

– Versicherer und deren Bevollmächtigte
– Rückversicherer
– Sozialversicherungsträger
– Kreditinstitute und Kapitalanlagegesellschaften
– Bausparkassen
– Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierhandelsgesellschaften
– Untervermittler
– Rechtsanwälte, Steuerberater,Wirtschaftsprüfer
– Versicherungs-Ombudsmänner ( Schlichtungsstellen )
– Rechtsnachfolger
– (Sonstige,) und zwar:___________________________________________


Die Übermittlung personenbezogener Gesundheitsdaten ist nur zulässig , soweit die Kenntnis der Daten für die
Beurteilung des zu versichernden Risikos oder der Leistungspflicht erforderlich ist


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